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Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge)

Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Digitalisierung und Direktor des Instituts

Zur Person

Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Digitalisierung und Direktor sowohl am Institut für Digitalisierung wie am Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) der Universität zu Köln seit 2025. Zuvor hatte er seit 2020 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (IGW) an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg inne. Zwischen 2014 und 2020 war er Inhaber des GRUR-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Patent- und Markenrecht am Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover. Seine Habilitation erfolgte 2014 zum Thema „Schadensersatz im Unionsprivatrecht – Eine Studie zu Effektivität und Durchsetzung des Europäischen Privatrechts am Beispiel des Haftungsrechts“ (https://www.mohrsiebeck.com/buch/schadensersatz-im-unionsprivatrecht-9783161542015/ ) an der Universität Hamburg im Rahmen seiner Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Seine Promotion erfolgte ebenfalls an der Universität Hamburg im Jahr 2007 zum Thema „Einstweiliger Rechtsschutz im europäischen Immaterialgüterrecht“. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er in Münster, Lausanne und Cambridge (LL.M.), das Referendariat in Hamburg. 

Prof. Heinze forscht und publiziert im gesamten Bürgerlichen Recht, vor allem im Haftungs- und Schadensrecht und im Sachenrecht, im Europäischen und Internationalen Privat- und Wirtschaftsrecht, im Recht des geistigen Eigentums und zu Rechtsfragen der Digitalisierung, vor allem zu Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz, sowie zum Zivilverfahrensrecht.

Er ist Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI), Mitglied des Fachausschusses Patentrecht und des Arbeitskreises Verfahrensrecht und Internationales Privatrecht der Deutschen Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Gründungsmitglied der Robotics and AI Law Society und Mitglied des International Advisory Panel des Restatement of the Law (Fourth), Property des American Law Institute. Er ist Autor u.a. in Großkommentaren zum Bürgerlichen Recht, zum Wettbewerbsrecht und zum Zivilprozessrecht und Schriftleiter der Zeitschrift „Künstliche Intelligenz und Recht“ (KIR). Er berät und gutachtet regelmäßig im Rahmen von gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren.

Jüngere Forschungsarbeiten befassen sich mit dem Recht der künstlichen Intelligenz, dem Recht des Einheitlichen Patentrechts, dem internationalen Anwendungsbereich der europäischen Rechts und der europäischen Digitalregulierung und der Einstrahlung des Unionsrechts auf das nationale Haftungs- und Verfahrensrecht.

 

Sekretariat:                                   
Telefon: +49 221 47076561 (Nur Montags von 9:30 bis 12 Uhr)
Telefax: 
E-Mail: igru-sekretariatuni-koeln.de