Aktuelles
Feierliche Eröffnung des Instituts für Digitalisierung
(c) Jana Bauch / Universität zu Köln
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Am 5. Juni 2025 wurde das an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln gegründete Institut für Digitalisierung feierlich und mit wissenschaftlichem „Schwerstgewicht“ eröffnet. Zum Auftakt der Veranstaltung begrüßten der Rektor der Universität, Joybrato Mukherjee, und der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Benjamin Limbach, die Gäste in der vollbesetzten Bibliothek der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz. Gerahmt von Ansprachen der Institutsleitung bot das Fachprogramm vier unterschiedliche Perspektiven auf die Digitalisierung, die exemplarisch die Bandbreite und Tiefe der geplanten Forschungsaktivitäten des Instituts verdeutlichten.
In ihren einleitenden Worten stellte die geschäftsführende Direktorin, Indra Spiecker gen. Döhmann, die Ziele des Instituts vor. Dieses werde sich der Vielzahl der Rechtsfragen annehmen, die durch digitale Entwicklungen hervorgerufen werden. Man wolle eine interdisziplinär informierte und praktisch relevante Forschung betreiben, bei der auch die unterschiedlichen juristischen Fachdisziplinen eng zusammenarbeiten. Zum Forschungsprogramm des Instituts zählten etwa die Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten, aber auch Grenzen von KI, der Datenschutz, die Digitalisierung der Verwaltung, die IT-Sicherheit, der Vollzug von Digitalgesetzen sowie gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum. Die Studierenden der Universität zu Köln würden dabei aktiv mit einbezogen, insbesondere über den Schwerpunktbereich zum Recht der Digitalisierung und den entsprechenden Masterstudiengang. Schließlich werde das Institut auch ein Forum für den Gedankenaustausch bieten, in der Region, aber auch darüber hinaus in Europa und global.
Thomas von Danwitz, Vizepräsident des EuGH, nahm in seiner Keynote die Perspektive des Unionsrechts ein. Er ging zunächst auf die Rolle und Verantwortung des EuGH bei der Auslegung des sich stetig fortentwickelnden Digitalrechtsrahmens ein. Dazu verwies er auf noch nicht abschließend wissenschaftlich behandelte Grundfragen der Digitalisierung, etwa zur Anonymität und Haftungsfreistellung von Diensteanbietern im Internet oder zur Sicherung von Wert und Würde des Menschen in Zeiten von KI. Paul Schwartz, University of California, Berkeley, gab eine Perspektive auf den Datenschutz im internationalen Vergleich. Er warf ein Schlaglicht auf die Bedrohung des Datenschutzes durch die Arbeit der aktuellen US-Regierung. Dennoch bestehe Hoffnung, denn das US-amerikanische Datenschutzrecht sei zwargrundlegend anders ausgestaltet und schwächer als sein europäisches Pendant, aber als lebendige Rechtsmaterie dennoch existent und entwicklungsfähig. Nach einem musikalischen Intermezzo entfaltete Matthias Leistner, Ludwig-Maximilians-Universität München, ein Forschungsprogramm zur Digitalisierung aus der Perspektive des Immaterialgüterrechts. Dieses müsse neuen Funktionen dienen, wenn in Zeiten generativer KI nicht mehr von einer Knappheit kreativer Güter die Rede sein könne. Zu erwägen sei beispielsweise eine (Neu-)Ausrichtung des Immaterialgüterrechts auf die Sicherung von Freiräumen für den Ausdruck menschlicher Kreativität und auf das Marktdesign im Sinne einer strukturierenden Innovationssteuerung. Den Schlusspunkt setzte Martina Angela Sasse, Ruhr-Universität Bochum, mit ihrer Perspektive auf Interdisziplinarität und IT-Sicherheit. Sie betonte, dass juristische Digitalisierungsforschung das Verhältnis zwischen Risiko, Sicherheit und Verantwortung im Blick behalten müsse, auch und gerade aus technischer und sozialwissenschaftlicher Sicht. Bei der IT-Sicherheit sei aktuell eine ungerechtfertigte Verschiebung der Verantwortlichkeit auf die Mitarbeitenden eines Unternehmens bzw. die Konsumenten zu beobachten. In der offiziellen Kommunikation über IT-Sicherheit bestünden ebenfalls erhebliche Defizite.
In seinen abschließenden Worten knüpfte Heinze an die Vorträge an. Er hob zunächst die Bedeutung des Unionsrechts für die Digitalregulierung hervor, verwies jedoch auch auf Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf die zahlreichen neuen Digitalrechtsakte der letzten Jahre (Digital Services Act, Digital Markets Act, Data Act, AI Act etc.). Anschließend betonte er die Bedeutung von Interdisziplinarität für das Digitalisierungsrecht. Die juristischen Begriffe seien stets an technologischen Erkenntnissen, dem technischen Fortschritt und den Begrifflichkeiten anderer Disziplinen zu messen. Zuletzt dankte Heinze allen Beteiligten, insbesondere den Vortragenden, deren Impulse das Institut in seine Forschungsagenda integrieren werde. Spiecker und er wollten gemeinsam mit allen an der Digitalisierung Interessierten daran arbeiten, das Institut zu einem Kristallisationspunkt der (juristischen) Digitalisierungsforschung zu machen.
Nach Programmende nahm die Veranstaltung einen schwungvollen Ausklang im Foyer der Akademie. Die Universität zu Köln bietet schon bald Gelegenheiten für weiteren fachlichen Austausch: Vom 10. bis 13. September 2025 findet hier die 26. DSRI-Herbstakademie statt, die wohl größte Nachwuchstagung im IT-Recht. Am 21. November 2025 veranstaltet das Institut in Kooperation mit ECONtribute einen Thementag zum Thema KI und Innovation.
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